Verhinderungspflege

Pflegedienst Henjes - Münch


König-Heinrich-Straße 29

06217 Mersebrg

Tel.: 03461 / 21 48 42

Fax: 03461 / 72 08 51


Pflegebedürftige haben für max. 28 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft, wenn die eingetragene Pflegeperson, z. B. wegen eines Urlaubes oder eigener Krankheit ausfällt.


Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Kosten für eine Ersatzpflegekraft trägt die Krankenkasse bis zu einem Betrag

von 1.612,00 Euro im Kalenderjahr.


Leistet eine Fachkraft eines Pflegedienstes die sogenannte Verhinderungspflege, übernimmt die Kasse die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.618,00 Euro.


Alternativ kann der Pflegebedürftige für die Dauer von max. 28 Tagen pro Kalenderjahr in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Auch hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis zu 1.612,00 Euro